Entlassung und Nachsorge

Verabschiedung-von-Mensch-im-Rollstuhl-2023

Ein Tag vor der Entlassung wird der Patient bezüglich seiner Vitalparameter (Blutdruck, Puls, Gewicht, Body-Mass-Index) untersucht und anhand eines Fragebogens zur Beurteilung der Rehabilitationsmaßnahme und der Veränderung des Allgemeinbefindens das ärztliche Abschlussgespräch vorbereitet.

Am Ende der Rehabilitationsmaßnahme erfolgt eine Abschlussuntersuchung beim betreuenden Arzt der Fachabteilung. Die Abschlussuntersuchung beinhaltet neben einer körperlichen Untersuchung und Auswertung des Rehabilitationsverlaufes (einschließlich der Befunde der rehabilitations-spezifischen Diagnostik zu Beginn und am Ende der Rehabilitation), insbesondere die Überprüfung der Rehabilitationsziele. Bezüglich der funktionalen Verbesserung bestehender Defizite wird eine umfassende Analyse des Rehabilitationserfolges durchgeführt und insbesondere auch das subjektive Empfinden des Patienten dokumentiert (Ergebnisqualität).

Im Rahmen der Abschlussuntersuchung wird der Patient auf die Notwendigkeit weiterführender Behandlungen bzw. die Fortsetzung der erlernten Übungen zur Beübung einzelner Körperfunktionsgruppen hingewiesen. Ebenso wird der Rehabilitand auf die Fortsetzung der im Rahmen der Rehabilitation erlernten Methoden zur gesunden Lebensführung und Prävention hingewiesen. Anschließend erfolgt die sozialmedizinische Beurteilung, die im Reha-Team zuvor diskutiert und festgelegt wurde.

Die im Entlassungsbericht erscheinenden Empfehlungen bezüglich Nachsorgeverfahren (IRENA etc.) und Weiterbehandlung werden mit dem Patienten besprochen und gegebenenfalls wird der nachbehandelnde Arzt telefonisch informiert (Entlassungsmanagement).

Der Patient erhält einen Kurzbrief und binnen sieben Tagen verlässt der Entlassungsbericht (gemäß den Vorgaben der Kostenträger) die Einrichtung zur Information des Kostenträgers und des nachbehandelnden Arztes (ggf. Rezept für IRENA, T-Rena; Rehasport).

 

 

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