Vor der REHA

Voraussetzung

Medizinische Leistungen in der Rehabilitation sind von der Erfüllung bestimmter persönlicher und versicherungsrechtlicher Voraussetzungen abhängig.

Die persönlichen Voraussetzungen liegen vor, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch die Rehabilitationsleistung voraussichtlich entweder

  • bei erheblicher Gefährdung die Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet oder
  • bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese wesentlich gebessert / wiederhergestellt oder
  • der Eintritt von Berufs- / Erwerbsunfähigkeit abgewendet werden kann.

Auch wer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bezieht, kann eine Heilbehandlung erhalten, wenn dadurch die Berufs- oder Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann.

REHA-Antrag

Wie komme ich zu einer REHA?
In den meisten Fällen regt der Hausarzt die Heilbehandlung an. Auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, die Betriebsärzte oder andere Mediziner, die den Versicherten begutachten oder behandeln (z. B. Krankenhaus- oder Klinikärzte), können eine Heilbehandlung empfehlen. Oft kommt die Anregung auch direkt von der Krankenkasse. Sie können auch selbst Ihren Arzt auf die Möglichkeit einer Heilbehandlung hinweisen, wenn Sie der Meinung sind, Ihre Erwerbsfähigkeit sei erheblich gefährdet oder gemindert.
Eine Heilbehandlung muss beantragt werden! Der Antrag kann beim zuständigen Rentenversicherungsträger, bei dessen Auskunfts- und Beratungsstellen bzw. Geschäftsstellen, bei den Versichertenältesten aber auch bei den Krankenkassen, beim Versicherungsamt oder bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Dort liegen auch die Antragsformulare aus. Sie tragen zur Beschleunigung des Verfahrens bei, wenn Sie dem Antrag den hausärztlichen Befundbericht beifügen. Reicht dieser für eine Entscheidung nicht aus, wird die Rentenversicherung eine ärztliche Untersuchung bzw. Begutachtung veranlassen und im Anschluss daran prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einleitung einer Heilbehandlung erfüllt sind.

Die Reservierung

Ist Ihre REHA-Maßnahme durch den Kostenträger bestätigt worden, kann diese bei uns nach Terminabsprache beginnen.

Sie erhalten im Vorfeld alle notwendigen Informationen und Unterlagen per Post von uns zugeschickt. Unser Mitarbeiter der Patientenverwaltung kümmern sich um die Planung und Zimmerreservierung.

Ihre Anreise

Sollten Sie nicht privat anreisen, z.B. mit einem eigenen PKW, holen wir Sie gerne von Zuhause oder direkt aus dem Krankenhaus mit unserem eigenen Fahrdienst inkl. Ihrem Gepäck ab und bringen Sie auch nach Ihrer REHA wieder nach Hause zurück. Wenn Sie unseren Fahrdienst in Anspruch nehmen, werden Sie am Vortag von uns telefonisch über das Zeitfenster der Abholung informiert und werden ebenfalls bei möglichen Änderung auf dem Laufenden gehalten. 

Was sollten Sie für Ihren stationären Aufenthalt mitbringen?

  • Röntgenbilder und andere medizinische Unterlagen
  • Krankenversicherungskarte
  • Medikamente, die Sie über die Aufenthaltsdauer regelmäßig einnehmen müssen
  • Hilfsmittel wie u.a. Kompressionsmittel/-strümpfe, Rollator, etc.
  • Bademantel, Bade- und Sportbekleidung
Hinweis zu Geld und Wertgegenständen: Sollten Sie Geld oder Wertgegenstände auf Ihrem Zimmer aufbewahren, ist dies nicht gegen Verlust oder Diebstahl versichert. Bei Ihrer Anreise können Sie am Empfang ein Schließfach für die Zeit Ihres Aufenthaltes mieten.
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