Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Reha. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.
Das Krankenhaus stellt fest, ob die AHB erforderlich ist. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen.
Für die AHB gibt es zwei Wege, die davon abhängig sind, bei welchem Rentenversicherungsträger Sie versichert sind:
Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen vorliegen. “6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren” ist die am häufigsten erfüllte Voraussetzung.
Bei Ihnen darf auch kein sogenannter Ausschlussgrund vorliegen (z.B. dass Sie Beamter auf Lebenszeit sind – dann können Sie AHB-Leistungen nicht über die Deutsche Rentenversicherung, aber möglicherweise über Ihre Krankenversicherung beantragen).
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Anschlussrehabilitationen können sowohl stationär als auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern in der Regel 3 Wochen. Sie können verkürzt oder verlängert werden.
Die AHB beinhaltet Diagnostik, Aufklärung und Information zu der jeweiligen Erkrankung und den beeinträchtigten Funktionen. Es werden Therapieziele gemeinsam zwischen Rehabilitationsteam und Patient entwickelt. Bewältigungsstrategien werden erlernt, um auch beruflichen Problemlagen zu begegnen.
Weitere Informationen finde Sie z.B. direkt auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.
(Textquelle: Deutschen Rentenversicherung)