Begleitpersonen

Gerne nehmen wir Sie als Begleitperson in unserem Hause auf!

Bei der Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme ist eine Begleitperson oft hilfreich, auch wenn unsere Einrichtung über viele hochqualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügt. Insbesondere Angehörige können die Erkrankung positiv begleiten und den Umgang mit den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und dessen Schwierigkeiten erlernen und verbessern.

Eine Mitaufnahme einer Begleitperson kann aus medizinischen Gründen erforderlich sein, wenn

  • während der stationären Maßnahme eine Einübung der Begleitperson in therapeutische Verfahren, Verhaltensregeln oder Nutzung von technischen Hilfen notwendig ist, oder
  • der Versicherte wegen einer Behinderung, zum Beispiel Blindheit, einer ständigen Hilfe bedarf, die bei stationären Maßnahmen der Einrichtung nicht erbracht werden kann, oder
  • wegen psychologischer Gründe eine Trennung eines minderjährigen Kindes von der Bezugsperson eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahme gefährden würde.

Fragen zu Ihrem Aufenthalt bei uns beantwortet Ihnen unsere Patientenverwaltung.

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