Beratungsgespräch zwischen Arzt und Patient

Entlassung und Nachsorge

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Hinweis zum Entlassmanagement

Unser Entlassmanagement erfolgt auf Grundlage des Rahmenvertrags über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung und nach Einwilligung durch den Patienten (Einwilligung in das Entlassmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung nach §§ 40Abs. 2 Satz 6 und 41 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit 39 Abs. 1a SGBV).

Unsere Abläufe im Rahmen des Entlassmanagement beziehen alle Abteilungen ein, die am individuellen Reha-Prozess unserer Patienten beteiligt sind.

Zur Planung, Beratung und Durchführung des Entlassmanagement ist ein Team aus Ärzten, Sozialdienst und Pflege für unsere Patienten und deren Angehörigen zuständig.

Zur Sicherung der sozialen Versorgung kann eine Beratung bzgl. externer Leistungen sowie Hilfestellung bei Beantragung/Organisation von Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung sowie von Maßnahmen & Leistungen zur Reha & Teilhabe durch unseren Sozialdienst erfolgen.

Abschlussuntersuchung

Ein Tag vor der Entlassung wird der Patient bezüglich seiner Vitalparameter (Blutdruck, Puls, Gewicht, Body-Mass-Index) untersucht und anhand eines Fragebogens zur Beurteilung der Rehabilitationsmaßnahme und der Veränderung des Allgemeinbefindens das ärztliche Abschlussgespräch vorbereitet.

Am Ende der Rehabilitationsmaßnahme erfolgt eine Abschlussuntersuchung beim betreuenden Arzt der Fachabteilung. Die Abschlussuntersuchung beinhaltet neben einer körperlichen Untersuchung und Auswertung des Rehabilitationsverlaufes (einschließlich der Befunde der rehabilitations-spezifischen Diagnostik zu Beginn und am Ende der Rehabilitation), insbesondere die Überprüfung der Rehabilitationsziele. Bezüglich der funktionalen Verbesserung bestehender Defizite wird eine umfassende Analyse des Rehabilitationserfolges durchgeführt und primär auch das subjektive Empfinden des Patienten dokumentiert (Ergebnisqualität).

Nachsorge

 Im Rahmen der Abschlussuntersuchung wird der Patient auf die Notwendigkeit weiterführender Behandlungen bzw. die Fortsetzung der erlernten Übungen zur Beübung einzelner Körperfunktionsgruppen hingewiesen. Ebenso wird der Rehabilitand auf die Fortsetzung der im Rahmen der Rehabilitation erlernten Methoden zur gesunden Lebensführung und Prävention hingewiesen. Anschließend erfolgt die sozialmedizinische Beurteilung, die im Reha-Team zuvor diskutiert und festgelegt wurde.

Die im Entlassungsbericht erscheinenden Empfehlungen bezüglich Nachsorgeverfahren (IRENA etc.) und Weiterbehandlung werden mit dem Patienten besprochen und gegebenenfalls wird der nachbehandelnde Arzt telefonisch informiert (Entlassungsmanagement).

Entlassungsbericht

Der Patient erhält einen Kurzbrief und binnen sieben Tagen verlässt der Entlassungsbericht (gemäß den Vorgaben der Kostenträger) die Einrichtung zur Information des Kostenträgers und des nachbehandelnden Arztes (ggf. Rezept für IRENA, T-RENA; Rehasport).

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