Leistungsdauer und Wiederholung

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Leistungsdauer einer REHA-Maßnahme

Die Dauer einer REHA-Maßnahme beträgt in der Regel 21 Tage. Eine abweichende Aufenthaltsdauer ist von der Kasse zu genehmigen und auf dem Arztschein zu vermerken.

Eine Verlängerung der Maßnahme kann insbesondere bei Rehabilitationen in Betracht kommen, wenn das aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Dabei ist hauptsächlich der bisherige Genesungsverlauf des Patienten, die Schwere der Erkrankung und die Prognose zu berücksichtigen.

Bei ambulanten Maßnahmen von kürzerer Dauer und bei ausschließlicher Anwendung von Heilmitteln zur Fortsetzung der rehabilitativen Versorgung handelt es sich nach den kurmedizinischen Prinzipien nicht um Kuren im Sinne des Kurarztvertrages.

Wiederholung einer REHA-Maßnahm

Für die Wiederholungsheilbehandlungen gibt es Einschränkungen. Sie können grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren, nach Durchführung einer gleichartigen Leistung, beansprucht werden. Dazu gehören auch Heilbehandlungen anderer Stellen (z. B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaft).

Ausnahme: Auch innerhalb der Vier-Jahresfrist kann eine erneute Heilbehandlung bewilligt werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

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