Alle hier aufgeführten Regelungen gelten bis auf Weiteres. Sobald sich die aktuelle Situation in unserer Region verändert, werden die Regelungen und Maßnahmen angepasst und hier aktualisiert.
Eine Aufnahme in der Weserland-Klinik erfolgt nach folgender Regelung:
Das negative Testergebnis ist bei der Anreise vorzulegen oder im Vorfeld zu übermitteln. Bei Anreise mit einem Fahrdienst ist dem Faherer das negative Testergebnis auszuhändigen. Der Fahrer legt die gesammelten Testnachweise aller beförderten Personen bei Ankunft in der Weserland-Klinik am Empfang vor, um eine reibungslose Aufnahme für alle neuen Patienten zu gewährleisten.
Am Aufnahmetag erfolgt eine weitere SARS-CoV-2-Testung in der Weserland-Klinik.
Bei Symptomen einer Erkrankung kann keine Aufnahme stattfinden.
Hinweis für Begleitpersonen:
Begleitpersonen, die die Rehabilitanden im Rahmen der stationären Aufnahme begleiten, ist der Zutritt in die Klinik unter Berücksichtigung des einrichtungsbezogenen Besuchskonzepts zu gewähren, sofern die Begleitung aus rechtlichen Gründen erforderlich ist (z.B. Begleitung von Personen, für die eine gesetzliche Vertretung bestellt ist).
Die Anzahl der Begleitpersonen ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.
Aufgrund der aktuellen Situation von Corona (COVID-19) haben wir unsere Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz weiterhin aufrecht erhalten.
Es besteht FFP2-Masken-Pflicht! (MGI.BH.059 Information zum Mund-Nasen-Schutz)
Bitte halten Sie folgende Maßnahmen ein:
Diese Maßnahmen dienen Ihrem Schutz, dem Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeiter/innen.
Für Fragen stehen Ihnen Ihr behandelnder Arzt und die Hygienefachkraft zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen und Ihre Unterstützung in der aktuellen Situation.
Für Patienten der ambulante Physiotherapie sowie für die Arztpraxis ist an dem Tag des Besuchs ein durchgeführter Coronaselbsttest ausreichend. Die Durchführung ist auf Verlangen gegenüber den Mitarbeitern am Empfang der Klinik mündlich zu versichern.
Bei begründeten Zweifeln oder Patienten mit Symptomen kann die Durchführung eines Coronastests vor Ort verlangt werden.
Weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht während des gesamten Aufenthaltes in der Klinik.
Aufgrund der anhaltenden pandemischen Situation, ist zum Schutz unserer Rehabilitanden sowie unserer Mitarbeiter, eine Begrenzung der Besuche weiterhin notwendig.
Besucher werden gebeten sich vor dem Besuch telefonisch am Empfang unter 05707 – 290 anzumelden.
Montags – Samstags: 15.00 – 17.00 Uhr
Sonntags: 9.00 – 11.00 Uhr
Für Besucher ist an dem Tag des Besuchs ein durchgeführter Coronaselbsttest ausreichend. Die Durchführung ist auf Verlangen gegenüber den Mitarbeitern am Empfang der Klinik mündlich zu versichern.
Bei begründeten Zweifeln oder Besucher mit Symptomen kann die Durchführung eines Coronatests vor Ort verlangt werden.
Ausnahmen zur Besucherregelung müssen durch den Chefarzt genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür telefonisch direkt an uns. (Tel. 05707 290)
Gemäß der gesetzlichen Verordnungen (NRW), werden alle geforderten Schutzmaßnahmen durch unsere Mitarbeiter umgesetzt und Testungen eingehalten. Alle Regelungen bzw. maßgeblichen Änderungen werden in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden durchgeführt.